Förderung

Die grundsätzlichen Voraussetzungen:

Bedürftigkeit

Um von uns eine Förderung zu erhalten, muss grundsätzlich eine Bedürftigkeit bestehen. Diese wird über die Angaben im Antragsformular für eine Studienförderung festgestellt.

Studium

Bei einer entsprechenden Bedürftigkeit soll besonders folgender Personenkreis angesprochen werden:

  • schon an einer Hochschule eingeschriebene Studierende
  • Studierende in einem Zusatzstudium
  • Studierende in einem Ergänzungsstudium
  • Studierende, die ihr Studium nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen
  • Studierende, die ihr Studienfach wechseln wollen
  • Studienbewerber mit einer Hochschulzugangsberechtigung (diese müssen das begonnene  Studium durch alsbaldige Zusendung einer Immatrikulationsbescheinigung nachweisen)

Leistungswille und soziales Engagement

Für eine Förderung ist eine „Spitzennote“ nicht zwingend erforderlich. Aus der Bewerbung und dem Motivationsschreiben sollte aber klar hervorgehen, dass der Wille und das Potential für gute Studienleistungen erkennbar sind. Ein großes soziales Engagement kann durchaus positiv auf den Beirat bei der Bewertung der eingegangenen Bewerbung wirken.

Die Förderung ist unabhängig vom

  • Studienziel
  • Studienort
  • Studienfach

Was wird gefördert – Zuschüsse

  • Exkursionskosten
  • Anschaffung von Büchern, Fachliteratur oder dergleichen
  • Druckkosten bei Abschlussarbeiten
  • Studentenwerksbeitrag
  • unbezahlten (Pflicht-)Praktika
  • Auslandspraktika
  • Weiterbildungsangebote (Sprach-/IT-Kurse o. dergl.)

Teilstipendien

Bei geeigneten Bewerbern kann auch ein Teilstipendium erteilt werden. Dieses ist sehr stark von der Bedürftigkeit und der Leistungsfähigkeit abhängig.

Ein solches Teilstipendium wird nur einmal im Jahr vergeben und muss vom Bewerber jedes Jahr erneut verlängert werden. Hierzu sind Studienberichte vom Bewerber und die Notennachweise einzureichen. Selbstverständlich sind Änderungen an der Bedürftigkeit unverzüglich anzuzeigen.

Bewerbung für eine Förderung

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